Service

Die wichtigen Serviceeinrichtungen sind täglich von 5:30 bis 23:00 Uhr geöffnet

Zur Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte gemäß der Verordnung (EU) 181/2011 wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen, mit dem Sie den Beförderungsvertrag über "Linienverkehrsdienste" im Sinne der Verordnung geschlossen haben. Sofern der ZOB Hamburg GmbH die Daten und Informationen des jeweiligen Busunternehmens vorliegen, werden wir diese Daten und Informationen gern an die betroffenen Fahrgäste zur Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte weitergeben.

Download: Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr (PDF)